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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Viehhandlung Stefan Burke GmbH, Stand 01. Januar 2023:

§ 1 Allgemeines

Die nachstehenden Bedingungen gelten -soweit abweichende Bedingungen nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt bzw. vereinbart worden sind- für alle Rechtsgeschäfte, auch künftige, zwischen den

Vertragsparteien. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Gültigkeit der Übrigen nicht.

Zur Schlachtung werden ausschließlich Tiere angenommen, für die eine Schlachterlaubnis vorliegt und die nachDurchführung der Schlachtviehuntersuchung auf der Grundlage der lebensmittel- und hygienerecht­lichen Bestimmungen als bestandungsfrei beurteilt werden.

Die Gefahr des Unterganges bzw. der Beschädigung geht im Schlachtviehbereich ab Laderampe des Trans­portfahrzeuges des Käufers auf diesen über.

§ 2 Lieferung und Mängelrügen

Liefern wir, können Mängel der Ware nur mit einer Frist von 24 Stunden nach Empfang der Tiere schrift­lich oder perTelefax gerügt werden. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Mangelanzeige, ist

unse­re Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen. Wir übernehmen beim Verkauf keine wei­tergehende Garantien und liefern handelsübliche Qualität. Bei Mehr- oder Minderlieferungen hinsichtlich der Anzahl der Tiere, ist der Kaufpreis entsprechend anzupassen.

§ 3 Zahlung

Soweit nichts anderes vereinbart ist, hat die Zahlung ohne jeden Abzug spätestens binnen 10 Tagen ab Lieferung zu erfolgen, danach werden Verzugszinsen fällig in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz.

Gegen unsere Ansprüche kann nur aufgerechnet werden, wenn die Gegenforderung anerkannt oder rechts­kräftig festgestellt worden ist. Ein Zurückbehaltungsrecht, dass nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, kann unsgegenüber nicht ausgeübt werden.

§ 4 Eigentumsvorbehalt

Wenn wir verkaufen, behalten wir uns das Eigentum an sämtlichen Tieren vor bis zur vollständigen Er­füllung aller ausder Geschäftsverbindung mit uns zurzeit bestehenden und zukünftig entstehenden

Forde­rungen. Bis zur Bezahlung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung einschließlich etwaiger Refinan­zierungs- oder Umkehrwechsel halten wir uns das Eigentum vor an den Warenlieferungen, die nur im ord­nungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußert werden dürfen. Bei der Verarbeitung und Vermischung mit noch imFremdeigentum stehenden Waren, erwerben wir Miteigentum an den neuen Sachen. Der Umfang diesesMiteigentums ergibt sich aus dem Verhältnis des Rechnungswertes der von uns gelieferten Ware zumRechnungswert der übrigen Ware. Der Käufer tritt uns hiermit die Forderung aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware ab, und zwar insoweit als die Ware verarbeitet ist.

Enthält das Verarbeitungsprodukt neben der Vorbehaltsware nur solche Gegenstände, die entweder dem Käufer gehören oder aber nur unter dem sogenannten einfachen Eigentumsvorbehalt geliefert worden sind, so tritt derKäufer die gesamte Kaufpreisforderung an uns ab. Im anderen Falle, d.h. beim Zusam­mentreffen der Vorauszession an mehrere Lieferanten, steht uns ein Bruchteil der Forderung zu

entsprechend dem Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verar­beiteten Gegenstände.

Der Käufer ist verpflichtet, die von uns grundsätzlich unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Tiere von ande­ren Tierengetrennt zu verwahren. Sollte eine getrennte Verwahrung nicht möglich sein, ist der Käufer ver­pflichtet, dieOhrmarkennummern bzw. sonstige ldentifizierungsnunmmern der Tiere in einer gesonderten Liste festzuhalten, sodass die Tiere jederzeit für uns identifizierbar bleiben.

Wir sind berechtigt, die vereinbarte Lieferung in Teillieferungen vorzunehmen, wenn eine einmalige Ge­samtlieferung aus betrieblichen oder sonstigen Gründen nicht oder nur mit wesentlichen Mehrkosten

ver­bunden ist.

§ 5 Tierschutz

Der Käufer verpflichtet sich, die Tiere schonend zu verladen und zu transportieren sowie die gesetzlichen Bestimmungen zum Tierschutz einzuhalten.

§ 6 Gerichtsstand

Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher -auch internationaler- Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenen Streitigkeiten unser Geschäftssitz im Molbergen. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben.